Transparenz im Umgang mit KI-gestützter Bildproduktion
Die Neleon Group setzt moderne KI-Technologien ein, um hochwertige, effiziente und skalierbare Bildlösungen für unsere Kunden zu realisieren. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Konformität.
Unser Anspruch
Wir setzen die Transparenzpflichten der Europäischen Union bereits um und kommunizieren offen, wie KI-gestützte Bildlösungen bei Neleon eingesetzt und gekennzeichnet werden.
Rechtlicher Hintergrund
Grundlage für die Kennzeichnung von KI-Medien ist die europäische KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689). Für Bilder und realistisch wirkende Modeldarstellungen sind insbesondere die Transparenzpflichten aus Artikel 50 relevant.
Wichtig zu wissen: Art. 50 EU AI Act sieht keine pauschale Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-Inhalte vor, auch nicht für Online-Shops im Allgemeinen. Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom konkreten Einsatzszenario ab. Maßgeblich ist unter anderem, ob eine Darstellung den Eindruck einer echten, real existierenden Person oder Aufnahme erwecken könnte. Genau dieser Fall betrifft realistisch wirkende KI-Model-Bilder, wie sie in der Fashion- und E-Commerce-Fotografie eingesetzt werden. Deshalb kennzeichnet die Neleon Group diese Bildkategorien konsequent.
Maschinenlesbare Kennzeichnung für synthetische Inhalte (Art. 50 Abs. 2)
„… die Ausgaben des KI-Systems müssen in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sein.“
Offenlegungspflicht bei Deepfakes (Art. 50 Abs. 4)
„… müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.“
Zeitpunkt & Verständlichkeit (Art. 50 Abs. 5)
„… spätestens in klarer und eindeutiger Weise.“
Geltung
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026.
Anbieter und Betreiber: Wer ist wofür verantwortlich?
Der EU AI Act unterscheidet bei den Transparenzpflichten aus Art. 50 zwischen zwei Rollen: Anbietern (Provider), die ein KI-System entwickeln oder in Verkehr bringen, und Betreibern (Deployer), die ein KI-System im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzen. Beide Rollen können unterschiedliche, teils eigenständige Pflichten treffen.
Neleon setzt bestehende KI-Systeme im Rahmen der eigenen Bildproduktion ein und tritt in dieser Konstellation regelmäßig als Betreiber (Deployer) auf. Für unsere Kunden ist relevant: Ob und in welcher Rolle ein Unternehmen selbst betroffen ist, hängt vom jeweiligen Einsatzszenario ab und sollte im Zweifel individuell rechtlich geprüft werden.
Übergangsregel bis 2. Dezember 2026
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gibt es nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2, und zwar für generative KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren.
Damit diese Angaben nicht nachträglich rekonstruiert werden müssen, halten wir sie bei der Bildproduktion direkt fest. Mehr dazu auf der Seite Content Prozessor.
Einsatz von KI-gestützten Bildlösungen bei Neleon
In unserer täglichen Produktion kommen unterschiedliche KI-gestützte Verfahren zum Einsatz, insbesondere im Bereich Fashion-, Produkt- und E-Commerce-Fotografie. Dabei unterscheiden wir klar zwischen verschiedenen Anwendungsfällen.
1. Fotografiertes Model mit KI-Modifikation
In bestimmten Produktionen wird ein reales Model fotografiert, während Gesicht und/oder Hautpartien, gegebenenfalls auch Körperbereiche, mithilfe von KI ersetzt oder vereinheitlicht werden.
- Körper, Haltung und Proportionen basieren auf realen Fotoaufnahmen
- Kleidung, Passform und Produktdetails sind real fotografiert
Modelabbildung teilweise KI-generiert (Gesicht/Haut/Körper). Produkt real fotografiert.
2. Freisteller / Hollow-Man-Produktion zu KI-Model
Bei sogenannten Hollow-Man-Produktionen wird kein reales Model abgebildet. Die Kleidung wird auf Basis realer Produktfotografie auf ein vollständig KI-generiertes Model übertragen.
- Produkt, Material, Schnitt und Farbe basieren auf realen Aufnahmen
- Die dargestellte Person existiert nicht real
Modelabbildung KI-generiert. Produkt real fotografiert.
Unsere Kennzeichnungsprinzipien
Grundsätze
- klar und verständlich für Endkundinnen und Endkunden
- sichtbar in unmittelbarer Nähe zum jeweiligen Bild
- differenziert, teilweise KI-generiert oder vollständig KI-generiert
- konsistent über alle Medien hinweg, Webshop, Lookbook, Katalog und Social Media
- ohne Abwertung des Produkts oder der Darstellung
Was KI-Einsatz bei Neleon nicht bedeutet
- keine verfälschten Produktmaße
- keine unrealistischen Passformen
- keine Irreführung über Material, Schnitt oder Farbe
- keine Darstellung realer Personen ohne Einwilligung
Produktdarstellung, Passform und Materialeigenschaften entsprechen stets den realen Artikeln.
Beispielhafte Kennzeichnung in der Praxis
Häufig gestellte Fragen zur KI-Kennzeichnung
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu Art. 50 EU AI Act kurz und konkret.
Muss jeder Online-Shop KI-Inhalte kennzeichnen?
Nein. Der EU AI Act sieht keine pauschale Kennzeichnungspflicht für alle KI-Inhalte vor. Ob eine Kennzeichnung nötig ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob eine Darstellung täuschend echt wirkt oder den Eindruck einer realen Person erweckt.
Warum kennzeichnet die Neleon Group ihre KI-Model-Bilder trotzdem?
Weil realistisch wirkende, vollständig oder teilweise KI-generierte Modeldarstellungen genau den Fall abbilden, für den Art. 50 EU AI Act eine Kennzeichnung vorsieht. Zusätzlich ist uns Transparenz gegenüber Endkundinnen und Endkunden wichtig.
Gilt das auch für einfache Bildbearbeitung wie Freistellen oder Farbkorrektur?
Nein. Rein technische Bearbeitungen ohne neu erzeugte Bildinhalte fallen in der Regel nicht unter die Kennzeichnungspflicht des Art. 50 EU AI Act.
Wann genau gilt eine Darstellung als kennzeichnungspflichtiger „Deepfake“?
Die EU-Kommission nennt zu Art. 50 Abs. 4 drei Kriterien, die zusammen erfüllt sein müssen: Die Darstellung ähnelt einer Person, einem Objekt, einem Ort oder einem Ereignis; das Original existiert real oder plausibel real; und die Darstellung könnte fälschlich den Eindruck von Authentizität erwecken. Zusätzlich fließt der Nutzungskontext ein. Erwartet das Publikum dort ohnehin keine Authentizität (etwa bei erkennbar stilisierter Bildsprache), kann eine Kennzeichnung entbehrlich sein. Die Neleon Group kennzeichnet KI-Model-Bilder unabhängig davon konsequent, weil wir offen zeigen wollen, wie ein Bild entstanden ist.
Umsetzung
Seit dem 2. August 2026 kennzeichnet die Neleon Group alle KI-generierten und KI-modifizierten Modeldarstellungen gemäß Art. 50 EU AI Act. Es gibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-Inhalte im Online-Handel. Wir setzen den Standard konsequent dort um, wo er inhaltlich greift, und entwickeln unsere Prozesse kontinuierlich weiter.
Fragen zur KI-Kennzeichnung?
Bei Fragen zur Kennzeichnung, zu konkreten Produktionen oder zur Integration in bestehende Shopsysteme sprechen Sie uns gerne an.